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Grundsteuer-Rechner Stemwede

Berechnen Sie jetzt schon, mit welcher Abgabe für die Grundsteuer B Sie im Jahr 2025 in Stemwede zu rechnen haben.

FAQ

Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben. Hierzu gehören Grundstücke einschließlich der Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Gezahlt wird sie grundsätzlich von den Eigentümerinnen und Eigentümern. Im Fall der Vermietung kann die Grundsteuer gemäß den geltenden zivilrechtlichen Bestimmungen über die Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden.
Wofür wird die Grundsteuer genutzt?
Das Geld aus der Grundsteuer bleibt vollständig in der Gemeinde Stemwede und wird flexibel verwendet. Damit werden zum Beispiel Kindergärten, Schulen, Straßen und Spielplätze gebaut oder örtliche Kultur- und Sportangebote finanziert. Ohne die Grundsteuer könnten viele wichtige Dinge in Stemwede nicht bezahlt werden.
Warum wird die Grundsteuer geändert?

Weil die Werte für Grundstücke, auf denen die aktuelle Steuer basiert, sehr alt sind. Das höchste Gericht (Bundesverfassungsgericht) hat gesagt, dass die Steuer ab 2025 auf aktuellen Werten basieren muss.

Diese Grundsteuerwerte werden vom Finanzamt berechnet. Deshalb mussten Sie als Eigentümerin oder Eigentümer eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Die Gemeinde Stemwede kann diese Werte nicht beeinflussen.

Wer macht was?

Die Finanzämter berechnen anhand Ihrer übermittelten Daten einen neuen Einheitswert/Grundsteuerwert. Aus diesem Wert und einer gesetzlich festgelegten Steuermesszahl wird der Grundsteuermessbetrag für Ihr Grundstück errechnet. Dieser sollte Ihnen in einem Bescheid vom Finanzamt bereits mitgeteilt worden sein. Dieser Bescheid ist verbindlich und gilt auch für die Gemeinde Stemwede.

Wenn Sie Fragen dazu haben oder mit Ihrem ermittelten Messbetrag nicht einverstanden sind, ist das Finanzamt zuständig. Die Gemeinde legt nur die Hebesätze fest, um die endgültige Grundsteuer zu berechnen. Es gibt mindestens zwei Hebesätze: einen für landwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) und einen für Wohn- und Geschäftsflächen (Grundsteuer B).

Welche Folgen hat die Reform?

Für Sie als Steuerzahlerin oder -zahler wird sich mit der Reform der Grundsteuer die Steuerlast ändern. Einige Eigentümerinnen und Eigentümer werden mehr Grundsteuer bezahlen müssen, andere weniger. Wie viel Grundsteuer ab 2025 zu zahlen ist, hängt stark vom neuen Wert des jeweiligen Grundstücks ab.

In NRW wird es durch die Anwendung des Bundesmodells so sein, dass für Wohngrundstücke tendenziell höhere Abgaben fällig sind und für Gewerbegrundstücke tendenziell geringere.

Für die Gemeinde Stemwede bedeutet die Reform, dass sich die Grundsteuereinnahmen enorm verringern, wenn keine Anpassungen vorgenommen werden.

Mit was müssen Sie rechnen?

Ob Sie ab 2025 mehr Grundsteuer zahlen müssen, hängt davon ab, wie sich der Wert Ihres Grundstücks im Vergleich zu anderen in der Gemeinde entwickelt hat.

Ob Ihr Grundstück mehr, weniger oder gleich viel wert ist, entscheidet das Finanzamt. Die Gemeinde Stemwede hat darauf keinen Einfluss.

Mit dem Grundsteuer-Rechner können Sie Ihren Grundsteuerbetrag ganz bequem jetzt schon ausrechnen lassen. Sie benötigen dafür Ihren neuen Grundsteuermessbetrag aus dem Bescheid des Finanzamtes.

Welche Folgen ergeben sich für die Gemeinde?

Die Gemeinde Stemwede wird das Prinzip der Aufkommensneutralität im Jahr 2025 nicht erfüllen können.


Aufkommensneutralität bedeutet: die Gemeinde Stemwede soll nach der Reform genauso viel Grundsteuer einnehmen, wie vor der Reform, um all ihre Aufgaben finanzieren zu können. Für den einzelnen Eigentümer kann sich der Betrag jedoch durchaus ändern.

Wird der Hebesatz bei der Grundsteuer B nicht angepasst, werden sich die Grundsteuereinnahmen für die Gemeinde Stemwede entsprechend verringern.

Sie müssen daher damit rechnen, dass für das Jahr 2026 noch einmal Anpassungen notwendig sein werden.

Steuerbescheid

Anfang Januar erhalten Sie ihren Steuerbescheid mit den zu entrichtenden Grundsteuerabgaben. Sollten Sie der Gemeinde Stemwede ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird dieser Betrag wie gewohnt, quartalsweise abgebucht.

WICHTIG:

Sollte Ihr Messbetrag, aufgrund eines bereits eingelegten Einspruchs oder aus anderen Gründen nachträglich durch das Finanzamt korrigiert werden, wird die Gemeinde Stemwede automatisch eine Rückzahlung von zu viel gezahlten Abgaben anstoßen.

Grußwort

Liebe Stemwederinnen und Stemweder,

im Jahr 2025 wird auch bei uns in der Gemeinde die lange geplante Grundsteuerreform wirksam. Eine Reform, die

dafür sorgt, dass einige Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer bei der Grundsteuer tiefer in die Tasche greifen müssen, als in den Vorjahren. Doch auch Mieterinnen und Mieter sind betroffen, da erhöhte Grundsteuern über die Nebenkosten eins zu eins weitergeben werden können.

Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gemeindeverwaltung, der gesamte Verwaltungsvorstand sowie auch die Stemweder Politik beschäftigen sich bereits seit Langem, so gut es geht, mit den Auswirkungen für Sie als Stemwederinnen und Stemweder sowie natürlich auch für unsere Gemeindefinanzen. Wir machen das nicht, weil wir wollen, sondern weil wir müssen, schließlich wurde die Reform 2019 vom Bundesgesetzgeber beschlossen.

Trotz vieler Unklarheiten und noch ausstehender Entscheidungen, musste der Stemweder Gemeinderat in seiner letzten Sitzung am 5. Dezember 2024 eine Satzung verabschieden, die den Stemweder Weg in Sachen Grundsteuerreform 2025 vorgibt. Andernfalls hätte die Gemeinde Stemwede im neuen Jahr keine Grundsteuer erheben dürfen.

Warum diese Steuer aber zwingend nötig ist, um auch Ihnen das Leben in unserer Gemeinde weiterhin liebens- und lebenswert zu gestalten, wie die nächsten Schritte aussehen und wie Sie jetzt schon sehen können, mit wie viel Grundsteuer Sie im Jahr 2025 zu rechnen haben, darüber sollen diese Infoseiten informieren.

Zudem finden Sie hier auch wichtige Kontakte, wie etwa die Ihres zuständigen Finanzamtes, oder auch die Hinweise auf die Infoangebote auf unserer Homepage.

Und selbstverständlich haben auch meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gemeindeverwaltung ein offenes Ohr, sollten noch Fragen offen sein.

Herzliche Grüße

Ihr Bürgermeister Kai Abruszat

Noch Fragen?

Die Finanzämter sind die zentralen Ansprechpartner für Ihre Fragen zur Grundsteuerreform. Das Finanzamt hat eine Hotline eingerichtet, die montags bis freitags zwischen 9 und 13 Uhr geschaltet ist:

GRUNDSTEUER-HOTLINE +49 5741 334-1959

Haben Sie darüber hinaus noch Fragen, helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Stemwede selbstverständlich auch gerne weiter.

Grundsteuertelefon Gemeinde Stemwede +49 5741 788 99 – 880